Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 13 AS 249/17 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,95806
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 13 AS 249/17 B ER (https://dejure.org/2017,95806)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2017 - L 13 AS 249/17 B ER (https://dejure.org/2017,95806)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2017 - L 13 AS 249/17 B ER (https://dejure.org/2017,95806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,95806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 13 AS 249/17
    Die bei der Feststellung der Arbeitnehmerschaft erforderliche Gesamtbetrachtung aller Umstände (Arbeitszeit, Höhe der Vergütung, Anspruch auf bezahlten Urlaub, Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anwendung des Tarifvertrags, Dauer des Arbeitsverhältnisses, vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 26 m. w. N.) hat das SG dabei rechtsfehlerfrei vorgenommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2017 - L 13 AS 280/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 13 AS 249/17
    Soweit sich der Antragsgegner ferner erstinstanzlich auf den Senatsbeschluss vom 9. März 2017 (L 13 AS 280/16 B ER), welcher ebenfalls eine bei der Fa. I. geringfügig beschäftigte EU-Bürgerin betraf, berufen hat, hat der Senat bereits in jenem Beschluss ausgeführt, dass die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft eine Gesamtbetrachtung aller Umstände im Einzelfall erfordert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht